Kraftfahrzeuge
Führerscheinklasse B - Automatikregelung mit der Schlüsselzahl 197
PKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg. Mit dem PKW dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden.
Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg nicht übersteigt.
(ausgenommen Krafträder der Klassen A, A1, A2 und AM)
Eingeschlossene Klassen
L und AM
Prüfung
Um den Führerschein abzuschließen, musst du erst eine Theorieprüfung absolvieren.
Danach musst du eine Prüfungsfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe über mindestens 15 Minuten bei deinem Fahrlehrer absolvieren.
Zum Abschluss muss du eine praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren.
Theorie (Ersterteilung)
12 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Theorie (Erweiterung)
6 Grundstoff
2 klassenspezifischer Zusatzstoff
Übungsstunden
Übungsstunden auf einen Fahrzeug mit Automatikgetriebe
Mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe sind verpflichtend
Die Anzahl richtet sich nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Im Anschluss erfolgt eine mindestens 15-minütige Prüfungsfahrt auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe bei deinem Fahrlehrer. Nach bestandener Prüfungsfahrt erhältst du, von deiner Fahrschule, einen Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe.