Kraftrad
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Eingeschlossene Klassen
A2, A1 und AM
Prüfung
Um den Führerschein abzuschließen, musst du eine Theorieprüfung* und eine praktische Prüfung** absolvieren.
*3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters machbar
**1 Monat vor dem Erreichen des Mindestalters machbar
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2 nur praktische, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Theorie (Ersterteilung)
12 Grundstoff
4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Theorie (Erweiterung)
6 Grundstoff
4 klassenspezifischer Zusatzstoff
Mindestalter
24 Jahre bei Direkteinstieg
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge
20 Jahre bei Aufstieg von A2 auf A
Übungsstunden
Die Anzahl richtet sich nach deinen Fähigkeiten und Fertigkeiten
Bei Ersterteilung
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
Nachtfahrt: 3
Bei Erweiterung
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 2
Nachtfahrt: 1