Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer (LKW-/Busfahrer) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle Fahrer im gewerblichen Güter- und/Personenverkehr
mit der Fahrerlaubnisklasse C/CE, D/DE in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) alle
5 Jahre eine Weiterbildung von 5 x 7 (Zeit)Stunden, bzw. 35 (Zeit)Stunden nachweisen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, D1, D1E, D oder DE
- Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
- Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit - Dienstleistungen und Logistik
Wir bieten Ihre Weiterbildung sowohl als Tages- oder Wochenschulung an
Unterrichtszeiten sind von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Eine verspätete Teilnahme nach 8:00 Uhr und/oder eine vorzeitige Beendigung des Seminars vor 16:00 Uhr ist daher nicht möglich und zudem gesetzwidrig.
Unsere Termine und Unterrichtszeiten sowie weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Wochenschulungen , Modul 1 bis Modul 5, jeweils von Montag bis Freitag.
17.03. - 21.03.2025
07.04. - 11.04.2025
19.05. - 23.05.2025
23.06. - 27.06.2025
21.07. - 25.07.2025
25.08. - 29.08.2025
22.09. - 26.09.2025
13.10. - 17.10.2025
10.11. - 14.11.2025
08.12. - 12.12.2025
Kosten für die Wochenschulung (alle 5 Module) insgesamt 400,00 Euro (MwSt. befreit)
In den Gebühren sind die Seminarunterlagen, sowie ein kleines Catering bereits erhalten.
Kurzfristige Änderungen vorbehalten!!