Weiterbildung für EU-Berufskraftfahrer (LKW-/Busfahrer) nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) müssen alle Fahrer im gewerblichen Güter- und/Personenverkehr
mit der Fahrerlaubnisklasse C/CE, D/DE in Verbindung mit der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) alle
5 Jahre eine Weiterbildung von 5 x 7 (Zeit)Stunden, bzw. 35 (Zeit)Stunden nachweisen.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Weiterbildung ist der Besitz der Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, D1, D1E, D oder DE
- Kenntnisbereich 1: Verbesserung des rationalen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln
- Kenntnisbereich 2: Anwendung der Vorschriften
- Kenntnisbereich 3: Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit - Dienstleistungen und Logistik
Wir bieten Ihre Weiterbildung sowohl als Tages- oder Wochenschulung an
Unterrichtszeiten sind von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Eine verspätete Teilnahme nach 8:00 Uhr und/oder eine vorzeitige Beendigung des Seminars vor 16:00 Uhr ist daher nicht möglich und zudem gesetzwidrig.
Unsere Termine und Unterrichtszeiten sowie weitere Informationen finden Sie in den folgenden Abschnitten:
Wochenschulungen , Modul 1 bis Modul 5, jeweils von Montag bis Freitag.
26.01.2026 - 30.01.2026
16.02.2026 - 20.02.2026
16.03.2026 - 20.03.2026
13.04.2026 - 17.04.2026
26.05.2026 - 30.05.2026
22.06.2026 - 26.06.2026
20.07.2026 - 24.07.2026
17.08.2026 - 21.08.2026
14.09.2026 - 18.09.2026
19.10.2026 - 23.10.2026
16.11.2026 - 20.11.2026
07.12.2026 - 11.12.2026
Kosten für die Wochenschulung (alle 5 Module) insgesamt 400,00 Euro (MwSt. befreit)
In den Gebühren sind die Seminarunterlagen, sowie ein kleines Catering bereits erhalten.
Kurzfristige Änderungen vorbehalten!!